Zentrale Verwaltung des KG-Bundes
Die zentrale Verwaltung des Kirchgemeindebundes befindet sich im Hochpaterre des Pfarrhauses der St.-Johannis-Kirchgemeinde.
Untere Endestr. 4, 08523 Plauen
Die Verwaltung unserer Kirchgemeinden ist nicht nur eine lästige und teure Schreibtischarbeit. Auch unsere Verwaltung dient der Verkündigung des Evangeliums. Deshalb lassen wir uns in der Neuorganisation der Verwaltung des Kirchgemeindebundes vom Service-Gedanken leiten. Die Verwaltung will dafür sorgen, dass das Gemeindeleben möglichst reibungslos verlaufen kann. Sie ist Ansprechpartner für Anliegen aus der Gemeinde. Sie versucht, die Mitarbeitenden in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen zu unterstützen. Sie kümmert sich um die Korrespondenz, die Finanzen, die Gebäude und um vieles mehr. Ab April nimmt die zentrale Verwaltung des Kirchgemeindebundes ihre Arbeit auf. Sie wird so organisiert, dass an jedem Werktag ein kirchlicher Ansprechpartner im zentralen Büro Untere Endestraße 4 oder am dortigen Telefon anzutreffen ist. Dort können Anliegen aller Gemeinden entgegengenommen werden. Auch in den einzelnen Gemeinden wird es Öffnungszeiten und einen speziell verantwortlichen Mitarbeitenden geben.
Öffnungszeiten der zentralen Verwaltung:
Mo., Di., Mi., Do., Fr.: 10:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag – 14:00 bis 17:00 Uhr
Bereichsleiter Verwaltung: Mathias Grünert (Handy: 0157 73595250)
Telefon: 03741/226959
E-Mail: kgb.plauen@evlks.de
Bankverbindung (IBANs):
KGB Plauen Spendenkonto Kirchgeld: DE96 8705 8000 0101 0406 60
KGB Plauen Verwaltung: DE68 8705 8000 0101 0406 79
Spenden und Kirchgeld im Kirchgemeindebund
Die im Kirchgemeindebund Plauen miteinander verbundenen Gemeinden wollen solidarisch und fair miteinander den Glauben leben. Nach diesem Grundsatz verwalten sie ihre Finanzen in einem gemeinsamen Haushalt; dafür trägt nach den kirchgesetzlichen Regeln der Bundesvorstand die Verantwortung. Dem Vorstand gehören aus jedem Kirchenvorstand der Vorsitzende und ein Mitglied an.
Der überwiegende Teil des Haushalts wird aus zwei Quellen gespeist.
- Von der Landeskirche werden aus dem Kirchensteueraufkommen alle Personalkosten der Pfarrer, Kirchenmusiker und Gemeindepädagogen erstattet. Dazu kommen pauschale Zuweisungen für die Verwaltung und eine Zuweisung pro Gemeindeglied.
- Durch Ihre Kollekten und das Kirchgeld fließt der andere Teil des Geldes in den Haushalt.
- Gewisse Projekte werden zudem mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt.
Aus dem Haushaltvolumen des Kirchgemeindebundes werden sämtliche Personalausgaben bestritten. Ebenso trägt der gemeinsame Haushalt die Sachkosten für das Gemeindeleben in seinen vielen Facetten: Gottesdienste, Kinder- und Jugendarbeit, allgemeine Gemeindearbeit, Seelsorge, Kirchenmusik und Verwaltung. Auch die Bewirtschaftungskosten unserer Kirchen und Gemeindehäuser werden so finanziert.
Zudem wird aus dem Haushalt jeder Gemeinde ein bestimmtes „Budget“ zugeteilt, welches für spezielle Aufgaben und Vorhaben der jeweiligen Gemeinde bestimmt ist. Über dieses Budget verfügen die Kirchenvorstände der Gemeinden in eigener Verantwortung. Die Höhe des Budgets bemisst sich an der Zahl der Gemeindeglieder und an der Höhe des Kollekten- und des Kirchgeldaufkommens der jeweiligen Gemeinde.
Spenden für die eigene Gemeinde sollen nach dem Vorschlag des Finanzausschusses dem Budget in voller Höhe gutgeschrieben werden. So können Gemeindeglieder mit ihrem Kirchgeld und mit ihren Spenden konkret dazu beitragen, wie die eigene Gemeinde zusätzlich finanziell ausgestattet wird. Abgesehen davon kann natürlich auch für konkrete Projekte gespendet werden, über die der Kirchenvorstand der jeweiligen Gemeinde eigenverantwortlich verfügen kann – z.B. für das Kirchengebäude, die Orgel oder ein soziales Projekt der Kirchgemeinde.
Finanzielles Engagement von Menschen gehört zu den Grundlagen, damit eine Gemeinde bestehen kann. Allen, die das Gemeindeleben mit ihrer Kirchensteuer oder mit Spenden finanziell unterstützen, sie an dieser Stelle sehr herzlich gedankt! (HR)